Energieausweise

• verbrauchsorientiert
• bedarfsorientiert
• effizient
Eine Hand hält einen deutschen Energieausweis für Wohngebäude vor einem unscharfen Hintergrund moderner Wohnhäuser.

WIR ERSTELLEN IHREN BEDARFSAUSWEIS

Der Energieausweis bewertet den Energiestandard eines Wohngebäudes und ist Pflicht für Immobilien, die verkauft oder vermietet werden. Der Energieausweis wird durch die Energiesparverordnung (EnEv) geregelt.

  • Dieser Ausweis muss bei einer Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden.
  • Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Bei einem fehlenden Energieausweis kann es zu einer Strafe von bis zu 15.000,00 Euro kommen.

BEDARFSAUSWEIS ODER VERBRAUCHSAUSWEIS?

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen. Zum einen den Verbrauchsausweis, dieser kommt zum Einsatz, wenn die Immobilie der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht (der Bauantrag wurde nach dem 1.11.1977 gestellt) bzw. eine Immobilie so modernisiert ist, dass Sie diesem Stand entspricht.

Bei älteren nicht sanierten Immobilien sowie bei Neubauten wird der Bedarfsausweis erstellt.

Wenn Sie über uns Ihre Immobilie exklusiv vermarkten, entfallen die Kosten für die Erstellung des Energieausweises.